Digitale Fahrzeugdaten im Kfz-Gutachten
Digitale Fahrzeugdaten können Unfallabläufe klären, technische Streitfragen objektivieren und Manipulationsverdacht bewerten.
Wir sichern diese Daten nachvollziehbar, ordnen sie fachlich ein und dokumentieren die Ergebnisse so, dass Dritte den Weg zur Aussage prüfen können.
Unser Hauptstandort ist Wiehl bei Gummersbach – wir arbeiten deutschlandweit, in Kooperation mit Jochen Lehmkuhl, einem der führenden Sachverständigen Deutschlands für Unfalldatenspeicher, Kilometerstandmanipulation und GPS-Datenauswertung.
Welche Datenquellen gibt es im Fahrzeug ?
Moderne Fahrzeuge sind rollende Computersysteme. Je nach Hersteller und Modell entstehen Daten in unterschiedlichen Steuergeräten.
Für die gutachterliche Arbeit sind vier Bereiche besonders relevant:
- EDR (Event Data Recorder): Ereignisbezogene Daten rund um einen Crash, typischerweise im Airbag- oder Rückhaltesystem-Steuergerät gespeichert. Wenige Sekunden vor und nach dem Ereignis.
- UDS-Diagnosedaten (ISO 14229): Standardisierte Kommunikation mit Steuergeräten, um Zustände, Fehlerspeicher und Umgebungsdaten auszulesen.
- Laufleistungsdaten: Kilometerstände und Plausibilitätsindikatoren aus verschiedenen Steuergeräten und Quellen.
- Softwarestände: Informationen über installierte Softwareversionen, die Hinweise auf unzulässige Eingriffe geben können.
Entscheidend ist nicht nur das Auslesen, sondern die forensisch saubere Sicherung und eine fachliche Einordnung, die vor Gericht standhält.
Unsere vier Kernleistungen
- EDR/Blackbox auslesen: Unfalldaten sichern, auswerten und gerichtsfest dokumentieren. Von der Diagnoseschnittstelle bis zur Direktauslesung am ausgebauten Modul.
- UDS-Steuergerätedaten analysieren: Technische Einordnung für Streitfälle, Fahrzeugkauf, Gewährleistung und Werkstattstreit.
- Laufleistung plausibilisieren: Tachomanipulation über Indizketten bewerten und gutachterlich dokumentieren – rechtssicher, ohne Manipulationsanleitungen.
- Softwareeingriffe und Chip-Tuning prüfen: Technische Befunde erheben und hinsichtlich Betriebserlaubnis und Zulässigkeit einordnen.
Warum das Thema jetzt besonders wichtig ist
Für neue Pkw (Klasse M1) und leichte Nutzfahrzeuge (N1) ist die ereignisbezogene Datenspeicherung in der EU stufenweise verpflichtend geworden. Das bedeutet: Immer mehr Fahrzeuge haben einen EDR – und damit steigt der Bedarf an fachgerechter Auslesung und Interpretation.
Kooperation mit Jochen Lehmkuhl
Für die Bereiche EDR-Auslesung, GPS-Datenauswertung und Kilometerstandmanipulation arbeiten wir eng mit Jochen Lehmkuhl zusammen. Lehmkuhl gilt als einer der führenden Sachverständigen in Deutschland für digitale Fahrzeugdaten und Unfalldatenspeicher. Durch diese Kooperation können wir auch bei komplexen Fällen eine fundierte, gerichtsfeste Analyse bieten.
Ablauf einer digitalen Beweissicherung
Schritt 1 – Ersteinschätzung: Fallziel, Fahrzeug, mögliche Datenquellen und Machbarkeit.
Schritt 2 – Datenerhebung: Sauber dokumentiert, nachvollziehbar, mit herstellerkompatibler Technik.
Schritt 3 – Analyse und Plausibilisierung: Mehrere Indizien, keine Einzelmerkmale.
Schritt 4 – Gutachten: Verständlich, belastbar, mit Methodik und Anlagen.
Für wen ist das relevant?
- Anwälte im Verkehrsrecht: Belastbare technische Grundlage, verständlich aufbereitet.
- Versicherungen: Plausibilisierung, Betrugsprävention, Rekonstruktion.
- Privatkunden: Klärung von Haftungsfragen nach Unfall.
- Flotten und Leasing: Ereignisaufklärung, Zustandsfragen.
- Gerichte und Staatsanwaltschaften: Neutrale, methodisch nachvollziehbare Beweissicherung.
