KFZ-Schadengutachten / Unfallgutachten

Unfallschäden am Fahrzeug - und nun?

Als Schadengutachter in Gummersbach und Umgebung helfen wir Ihnen bei der Abwicklung, damit Sie bald wieder sicher auf den Straßen unterwegs sind.

Hilfe bei Haftpflichtschäden: Ihr Gutachter für eine faire Entschädigung

Ein Unfallgutachten ist insbesondere dann wichtig, wenn Sie unverschuldet in einen Unfall verwickelt wurden. Der Unfallverursacher ist gemäß § 249 BGB dazu verpflichtet, Ihnen einen Zustand wie vor dem Unfallereignis zu ermöglichen. Doch welche Schäden wurden durch den Unfall genau verursacht? Und welche Maßnahmen sind notwendig, um den Ursprungszustand wieder herzustellen? Um das rechtssicher festzustellen, benötigen Sie ein Schadengutachten. Es ist die Grundlage, um eine angemessene Erstattung von der Haftpflichtversicherung Ihres Unfallverursachers zu erhalten.

Ihre Rechte nach einem Unfall

Eine faire Erstattung und eine rasche Abwicklung: Was einfach klingt, ist in der Praxis oft nur mit viel Aufwand durchzusetzen. Schlimm genug, dass Sie als geschädigte Person mit den Folgen des Unfalls kämpfen. Nun sollen Sie sich zudem um die Reparatur und die Kommunikation mit der Versicherung kümmern?

Mit unserem Schadengutachten helfen wir Ihnen bei der unkomplizierten und fairen Beseitigung der Unfallschäden. Schließlich haben Sie als unverschuldet geschädigte Person in Deutschland umfangreiche Rechte zur Schadensabwicklung. Das unabhängige Schadengutachten durch einen Sachverständigen Ihrer Wahl ist der erste Schritt, um diese Rechte durchzusetzen.

Unser Tipp: Neben dem Recht auf einen Gutachter Ihrer Wahl haben Sie auch ein Recht auf einen Anwalt. Nehmen Sie dieses Recht unbedingt in Anspruch und beauftragen Sie einen Fachanwalt für Verkehrsrecht. Die Kosten für die Unterstützung des Anwalts übernimmt bei unverschuldeten Unfällen die Haftpflichtversicherung Ihres Unfallgegners.

Mehr zu Ihren Rechten nach einem unverschuldeten Unfall erfahren Sie in unseren Informationen bei einem Unfall.

Ihr KFZ-Schadengutachten: So wird es erstellt

Nach Ihrem Unfall haben Sie sich um das Nötigste gekümmert und einmal tief durchgeatmet? Dann wird es jetzt Zeit für den nächsten Schritt: Beauftragen Sie einen Gutachter für die Erstellung des Schadengutachtens. Denn das Gutachten bildet die Grundlage für die Abwicklung der Schäden.

Für die Erstellung Ihres Schadensgutachtens erreichen Sie uns 365 Tage im Jahr rund um die Uhr. Die Begutachtung findet an einem Ort Ihrer Wahl statt, zum Beispiel in der Autowerkstatt, bei Ihnen zuhause oder bei uns vor Ort. Dabei dokumentieren wir den Schaden mit zahlreichen Fotografien und sammeln Daten für die Ermittlung der folgenden Werte:

  • Den Wiederbeschaffungswert Ihres Fahrzeuges: Wie viel Geld müssten Sie aufbringen, um ein vergleichbares Fahrzeug zu erwerben?
  • Den Restwert: Wie viel ist Ihr Unfallfahrzeug mit allen Unfallschäden noch wert?
  • Die Summe der Unfallschäden: Welche Schäden liegen vor und was bedeutet das in Zahlen?
  • Die Instandsetzungskosten: Wie viel wird eine vollständige Reparatur kosten? Ist es überhaupt wirtschaftlich, das Fahrzeug zu reparieren?
  • Die Reparaturdauer bzw. Wiederbeschaffungsdauer: Wie lange müssen Sie auf Ihr Fahrzeug verzichten? Welche Nutzungsausfallentschädigung steht Ihnen dafür zu?
  • Die Wertminderung: Um welche Summe ist der Wert Ihres Fahrzeugs gesunken, weil es in den Unfall verwickelt wurde?

Nach Fertigstellung senden wir Ihnen Ihr Gutachten unverzüglich zu. Gerne nehmen wir Ihnen auch den Gang zu Post ab und senden es zusätzlich direkt an die Versicherung, die Werkstatt oder Ihren Anwalt. Kümmern Sie sich in der Zeit einfach um die Dinge, die Ihnen wichtig sind.

Wie lange dauert die Erstellung eines Schadengutachtens?

Manchmal muss es einfach schnell gehen: In Notfällen sind wir rund um die Uhr für Sie erreichbar. Ihr Gutachten erstellen wir bei Bedarf innerhalb von 24 Stunden. So haben Sie auch in laufenden Abwicklungen eine Möglichkeit, gegen unrechtmäßige Kürzungen der Erstattungssumme durch die Versicherung vorzugehen. Ist die Schuldfrage zweifelsfrei geklärt und Sie sind unverschuldet geschädigt worden, benötigen Sie zur Beauftragung des Gutachtens keine Zustimmung der Versicherung.

So geht es weiter: Ihre Möglichkeiten nach der Erstellung des Gutachtens

Das Gutachten ist erstellt. Und nun?

Grundsätzlich entscheiden Sie als unverschuldet geschädigte Person selbst, welche Art der Abwicklung Sie wünschen. Sie können Ihr beschädigtes Fahrzeug reparieren lassen, sich selbst um die Reparatur kümmern oder es verkaufen. Dann steht Ihnen über die sogenannte fiktive Abrechnung eine Auszahlung der Schadenssumme zu. Gerne informieren wir Sie über Ihre Möglichkeiten und die damit verbundenen Rechte und Pflichten bei der Abwicklung des Schadens.

Wir unterstützen Sie auch nach der Erstellung des Gutachtens, sollte es zu Rückfragen oder Kürzungen durch die Versicherung kommen. Auf Wunsch erstellen wir zudem eine Reparaturbestätigung nach erfolgter Instandsetzung.

Die Kosten für ein Schadengutachten: Wie hoch sind sie und wer trägt sie?

Die Kosten für die Erstellung eines Unfallgutachtens richten sich nach der Höhe der Schadensumme. Die genaue Berechnung der Kosten erfolgt deswegen erst nach der Erstellung des Gutachtens.

Sind Sie unverschuldet in einen Unfall verwickelt worden, steht Ihnen ein Sachverständiger Ihrer Wahl zu, der das unabhängige Schadengutachten für Ihr Fahrzeug erstellt. Die Kosten hierfür übernimmt die gegnerische Haftpflichtversicherung.

Ausnahmen bestehen lediglich bei ungeklärter Schuldfrage und bei Bagatellschäden. Darunter fallen gemeinhin Schäden mit einer Schadensumme von unter 750 € Doch Vorsicht: Auch kleine Schäden überschreiten diese sogenannte Bagatellschadengrenze schnell. Gerne beraten wir Sie vor der Erstellung des Gutachtens unverbindlich, ob die Erstellung eines Unfallgutachtens im Einzelfall sinnvoll ist.

Unterstützung vom Gutachter nach Teilkaskoschäden und Vollkaskoschäden

Sie haben selbst Schuld oder Teilschuld an einem Unfall? Sie haben einen Wildunfall, einen Elementarschaden oder einen Diebstahlschaden? Ein klarer Fall für Ihre Kaskoversicherung. Die Beweissicherung für Kaskoschäden wird in der Regel von einem Gutachter durchgeführt, der von der Versicherung bestimmt wurde. Den Anweisungen der Versicherung müssen Sie sich bei Kaskoschäden fügen - Ihre Rechte sind weniger umfangreich als bei Kfz-Haftpflicht-Schadenfällen.

Gerne beraten wir Sie unverbindlich, wie wir Sie auch bei Kaskoschäden mit einem Gutachten unterstützen können.

Ihr KFZ-Schadengutachter in Gummersbach: Lassen Sie sich unverbindlich beraten

Als Sachverständigenbüro sind wir nach Ihrem Unfall für Sie da - in Gummersbach und dem gesamten Oberbergischen Kreis.

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